Stornierung des Auftrages
1. Stornierung durch den Auftragnehmer.
Wird der Auftrag seitens des Auftragnehmers nicht ausgeführt, bspw. wegen Krankheit, steht dem Auftraggeber ein Schadenersatz insofern zu, wenn die Kosten durch einen Ersatz höher liegen, als die ursprünglichen Kosten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat die Differenz an den Auftraggeber zu entrichten. Diese Differenz soll 500,- Euro nicht übersteigen.
2. Stornierung durch den Auftraggeber.
Wird der Auftrag seitens des Auftraggebers storniert, werden folgende Stornogebühren erhoben:
Bis 6 Monate vor Erfüllung fallen keine Stornogebühren an.
Bis 3 Monate vor Erfüllung 50% der Auftragssumme
Bis 31 Tage vor Erfüllung 70% der Auftragssumme
Bei weniger als 40 Tagen vor Erfüllung 100% der Auftragssumme
3. Ausfall wegen höherer Gewalt.
Das Ausfallrisiko bei höherer Gewalt (Feuer, Naturkatastrophen, Krankheit etc.) trägt der Auftraggeber.
4. Anrechnung von Stornierungsgebühren/Ausfallhonorar.
Die Stornierungsgebühr kann zu 100% auf einen Ausweichtermin angerechnet werden, insofern dieser Termin innerhalb von 6 Monaten nach dem ursprünglichen Termin stattfindet. Kann der Auftragnehmer aus Gründen der Kapazität keinen Ausweichtermin anbieten, erlischt die Anrechnung nach eben diesen 6 Monaten.
Gebucht wird ausdrücklich eine Fotografische Begleitung über die Dauer (Stunden) des entsprechenden Angebots. Unabhängig von stattfindenden Gegebenheiten.